Welche Bedingungen gelten für die Rückerstattung von Dienstleistungsschecks?
Welche Bedingungen müssen für die Rückerstattung von Dienstleistungsschecks im Papier- und e-Format erfüllt sein? Hier finden Sie die allgemeinen und regionalen Vorschriften.
Bedingungen für Dienstleistungschecks in Papierform
Damit eine Erstattung möglich ist, müssen Dienstleistungsschecks in Papierform bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen erstmals in Umlauf gelangt sein.
- Sie müssen noch gültig sein.
- Sie müssen folgende Angaben enthalten:
- Identität des Nutzers
- Unterschrift des Nutzers
- Identität des zugelassenen Unternehmens
- Zulassungsnummer des zugelassenen Unternehmens
- Identität der Arbeitskraft (NISS)
- Unterschrift der Arbeitskraft
- Datum der Dienstleistung
Spezifische Bedingungen für die Regionen
Darüber hinaus müssen auch die folgenden regionsspezifischen Regeln eingehalten werden:
In der Wallonie
- Seit dem 1. Januar 2018:
- Dienstleistungsschecks in Papierform: Der Dienstleistungsscheck in Papierform muss spätestens 12 Monate nach dem Datum der Dienstleistung vom zugelassenen Unternehmen an übermittelt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Dienstleistung nicht mehr mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden.
- : Die Dienstleistung muss vom Nutzer spätestens 12 Monate nach dem Datum ihrer Erbringung bezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Dienstleistung nicht mehr mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden.
- Die Arbeitskraft darf die zulässige Leistungsgrenze von Stunden pro Monat nicht überschreiten.
- Die Arbeitskraft und ihr Vertrag müssen in Ihrem gemeldet werden.
In Brüssel
- Seit dem 1. März 2018 werden Dienstleistungsschecks in Papier- und Form für Leistungen, die mehr als zwölf Monate vor dem Ausstellungsdatum des Schecks erbracht wurden, nicht mehr von vergütet.
- Die Arbeitskraft darf die zulässige Leistungsgrenze von Stunden pro Monat nicht überschreiten.
- Die Arbeitskraft und ihr Vertrag müssen im gemeldet werden.
In Flandern
- Dienstleistungsschecks in Papier- und Form für Leistungen, die mehr als zwölf Monate vor dem Ausstellungsdatum des Schecks erbracht wurden, werden nicht mehr von vergütet.
Dienstleistungsschecks, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht vergütet.
Angesichts dieser strengen Erstattungsregeln empfiehlt Ihnen, bei Ihren Kunden für zu werben.
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