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24 Juli 2024 Wijziging van de tarieven voor het ophalen van papieren dienstencheques vanaf 1 september 2024

Vanaf 1 september 2024 zal er een grote update uitgevoerd worden betreffende de... Mehr anzeigen

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Wie erreicht man die Vergütung Dienstleistungsschecks?

Wie beantragt man die Vergütung Dienstleistungsschecks? In diesem Artikel beschreiben wir zwei mögliche Einreichungsverfahren und die Bedingungen der Erstattung. 

Einreichung durch manuelle Eingabe

Geben Sie manuell die Einreichung der validierten und bestätigten Leistungen mit gültigen Dienstleistungsschecks in Ihrem ein. Verfahren Sie wie folgt:

  1. 1

    Loggen Sie sich in Ihren ein;

  2. 2

    Klicken Sie auf „Einreichungen“;

  3. 3

    Klicken Sie auf „“;

  4. 4

    Klicken Sie auf „Einreichung eingeben“;

  5. 5

    Legen Sie die Suchkriterien fest;

    (Rückerstattungszentrum, Monat).

  6. 6

    Wählen Sie die betreffenden Leistungen aus;

  7. 7

    Fügen Sie eine externe Referenz hinzu;

  8. 8

    Klicken Sie auf „Einreichung anlegen“.

Automatische Einreichung

In diesem Fall erfolgt die Einreichung Dienstleistungsschecks automatisch, indem sie täglich, einmal pro Woche oder einmal pro Monat automatisch eingegeben werden. So wird die automatische Einreichung aktiviert:

  1. 1

    Loggen Sie sich in Ihren  ein 

  2. 2

    Klicken Sie auf „Einreichungen“;

  3. 3

    Klicken Sie auf „Meine automatischen Einreichungen verwalten“;

  4. 4

    Die Parameter anpassen : keine, täglich, wöchentlich oder einmal pro Monat;

    Wenn Sie „Wöchentlich“ eingestellt haben, wählen Sie einen Wochentag.

  5. 5

    Klicken Sie auf „Speichern“.

    Jetzt wird eine Nachricht angezeigt und Sie werden darüber informiert, dass die Änderungen erfolgreich gespeichert wurden.

Die Bedingungen der Erstattung

Um Dienstleistungsschecks vergüten zu lassen:

  • müssen Sie einen Erstattungsantrag über Ihren an richten.
  • semüsn sie für Ihr zugelassenes Unternehmen gültig sein (es muss von der Region, die die Schecks ausgibt, zugelassen sein).
  • müssen sie gültig sein. Die Gültigkeitsdauer der Dienstleistungsschecks für ein zugelassenes Unternehmen beträgt:
    • In Brüssel: 7 Monate.
    • In der Wallonie: 10 Monate.
    • In Flandern:
      • 9 Monate bei Dienstleistungsschecks, die vor dem 1. März 2019 bestellt wurden.
      • 13 Monate bei Dienstleistungsschecks, die nach dem 1. März 2019 bestellt wurden.

Wenn Ihre Einreichung Dienstleistungsschecks ordnungsgemäß erfolgt ist, nehmen wir die Erstattung innerhalb von vor.

    Individuelle oder Gruppenrückerstattung

    Sie können die Art der von Ihnen gewünschten Rückerstattung einstellen (individuell oder Gruppe):

    • Individuell: Für jede Einreichung erfolgt eine individuelle Rückerstattung. 1 Einreichung = 1 Rückerstattung
      • Info: Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung mehrere Rückerstattungen nach sich ziehen kann, wenn sich darunter noch zu genehmigende Dienstleistungsschecks befinden
    • Gruppe: Alle Rückerstattungen erfolgen im Rahmen einer Überweisung (die Beträge werden addiert). Eine einzige Rückerstattung für alle Einreichungen an einem festen Datum.
  1. 1

    Melden Sie sich in Ihrem an;

  2. 2

    Öffnen Sie „Einreichungen“ und anschließend „Rückerstattungen“;

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    Klicken Sie auf „Präferenzen Rückerstattung“;

  4. 4

    Wählen Sie die Art der von Ihnen gewünschten Rückerstattung (individuell oder Gruppe).

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