Dienstleistungsschecks in Papierform wurden mir gestohlen. Was muss ich tun?

Im Falle des Diebstahls von Dienstleistungsschecks in Papierform schicken Sie uns das ausgefüllte für das zugelassene Unternehmen, sowie eine Kopie des „linken Teils“ der gestohlenen Dienstleistungsschecks.
 

Schicken Sie uns diese Dokumente:

  • Entweder per Post:



  • Oder per E-Mail:


    (mit dem Betreff: Erstattungsantrag verloren/gestohlen)

Achtung:

  • Sollten Sie die „linken Teile“ nicht mehr besitzen, sind die gestohlenen Dienstleistungsschecks leider endgültig verloren.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre gestohlenen Dienstleistungsschecks in Ihrem gemeldet werden.

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